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   FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15   

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https://dejure.org/2016,66626
FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15 (https://dejure.org/2016,66626)
FG München, Entscheidung vom 27.04.2016 - 9 K 2913/15 (https://dejure.org/2016,66626)
FG München, Entscheidung vom 27. April 2016 - 9 K 2913/15 (https://dejure.org/2016,66626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Beibehaltung des Familienwohnsitzes bei befristeter Entsendung ins Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beibehalten des inländischen Wohnsitzes durch Beibehalten eines angemieteten Einfamilienhauses als Voraussetzung für Kindergeldanspruch bei auf drei Jahre befristeter beruflicher Entsendung des Steuerpflichtigen ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15
    Nach der Lebenserfahrung spricht es für die Beibehaltung eines Wohnsitzes i.S. des § 8 AO, wenn jemand eine Wohnung, die er vor und nach einem Auslandsaufenthalt als einzige ständig nutzt, während desselben unverändert und in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. März 1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15
    Die von der ... für seine Auffassung angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht ausreicht, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen (z.B. BFH-Urteil vom 25. September 2014 III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, m.w.N.), ist für die Beurteilung des Streitfalles nicht einschlägig.
  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15
    Dort wird lediglich unter Anführung des BFH-Urteils vom 23. November 1988 II R 139/87 (BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182) ausgeführt, es genüge (für die Annahme eines Wohnsitzes), dass die Wohnung z.B. über Jahre hinweg jährlich regelmäßig zweimal zu bestimmten Zeiten über einige Wochen benutzt werde.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15
    b) Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2012 - V R 58/10

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum

    Auszug aus FG München, 27.04.2016 - 9 K 2913/15
    Nach diesen Maßstäben haben im Streitzeitraum von Dezember 2014 bis Oktober 2015 - die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung entfaltet vorliegend bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung Bindungswirkung (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, m.w.N.) - sowohl der Kläger als auch sein Sohn einen Wohnsitz im Inland gehabt.
  • FG München, 14.05.2018 - 7 K 846/17

    Inländischer Wohnsitz, Rechtsprechung des BFH, Bundesfinanzhof,

    Zwar gibt es unterschiedliche Entscheidungen der Finanzgerichte zur Frage, ob bei zeitlich befristeter Entsendung ins Ausland mit Beibehaltung des inländischen Familienwohnsitzes ein Kindergeldanspruch besteht (vgl. FG München, Urteil vom 27.04.2016 9 K 2913/15, Revision nach Zulassung durch den BFH zurückgenommen; FG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2017 8 K 50/16, EFG 2017, 544 rkr.).
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